Nun ist es also so weit, die Kommission der EU mischt sich auch in Deutschland in die Gesetze ein, zumindest möchte sie das gerne. Für das Handwerk soll eine mögliche Senkung der Mehrwertsteuer-Höhe geprüft werden. Ebenfalls im Gespräch die Steuersenkung in Servicebereichen wie Gaststätten und Restaurants.
Was bei manchem Unternehmerverband gut bis sehr gut ankommt, stößt in Politik-Kreisen auf wenig Gegenliebe. Allen voran ist es der Bundesfinanzminister Peer Steinbrück, der ganz und gar nicht begeistert von der Idee ist. Die Vorfreude bei Unternehmen von Kleinstbetrieb bis zum Mittelstand dürfte nicht allzu lange anhalten.
Denn die Vorschläge sind eben genau dies: Vorschläge, jedoch in keiner Weise verpflichtende Richtlinie, an die sich die Regierungen der europäischen Länder zu halten haben. Ein Grund für die Gegner der EU-Ansätze wie Minister Steinbrück und seine Mitarbeiter ist die Ansicht, dass die Senkung im Mehrwertsteuer-Sektor für Handwerks- und Servicebetriebe nicht beim Verbraucher selbst ankommen würde. Auf dem Girokonto hätte der Bürger am Monatsende also eher nichts von einer Korrektur der Höhe.
Wirtschaftswissenschaftler sehen auch in der Lockerung der gesetzlichen Regelungen eine nicht unerhebliche Schwierigkeit. Innerhalb der EU-Grenzen seien die Gesetze ohnehin zu noch immer zu unterschiedlich, da brächte eine flexible MWST.-Regelung nur weitere Unruhe.
Möglich jedoch wäre die Umsetzung der Ideen aus Brüssel, denn im EU-Recht ist eine Abweichung von Mindestsatz der Mehrwertsteuer (derzeit bei 15%) um bis zu fünf Prozent realisierbar.
