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Veränderungen beim Wohngeld ab 2009 auf den Weg gebracht

Insbesondere in deutschen Großstädten ist das Leben mit geringem Einkommen nicht unbedingt leicht zu bewerkstelligen. Und obwohl dies den Politikern selbstverständlich vollkommen klar ist, hat es doch einige Jahre gedauert, bis man sich beim Wohngeld auf einen Konsens einigen konnte, der die Verbraucher mit weniger gutem monatlichen Verdienst entlasten soll.

Nun hat als pünktlich zur zweiten Jahreshälfte der Bundesrat die erhofften Veränderungen für das kommende Jahr 2009 beschlossen. Nach acht Jahren Nullrunde erhalten berechtigte Arbeitnehmer und – nicht minder wichtig – vor allem auch Rentner ab dem nächsten Jahr also mehr Geld als Zuschuss zur Miete. In Zahlen ausgedrückt sieht die Verbesserung wie folgt aus: Im Durchschnitt erhalten Mieter mit Anrecht auf Wohngeld nicht mehr nur 90, sondern gut 140 Euro.

Vertreter der Mieterverbände äußerten sich mit großen Wohlwollen zu den neuen Bestimmungen. Mit der neuen Regelung sei ein Schritt in die richtige Richtung getan, um Bedürftigen effektiv und unkompliziert helfen zu können. Für die Bundesländer und den Bund, unter denen die erwarteten Mehrkosten aufgeteilt werden, bedeutet dies höhere Kosten von insgesamt über 500 Millionen Euro. Die Gruppe der berechtigten Bundesbürger, denen dieses Wohngeld zusteht, wird derzeit von Behördenseite auf etwa 800000 Menschen beziffert.

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2 Kommentare zu "Veränderungen beim Wohngeld ab 2009 auf den Weg gebracht"

  1. Sohler, Eric

    Ich habe Wohngeld beantragt.
    Mein Azubi-Einkommen beträgt brutto 441,00 € monatlich.
    Meine Miete beträgt 359,00 € warm. Zuzüglich kommen Strom (für Wasserbeheizung), Wassergeld etc. hinzu.
    Ich habe zunächst BAB beantragt. Diese wurde abgelehnt, da mein Einkommen knapp mit Kindergeld über 650 € liegt.
    Jetzt wurde auch das Wohngeld abgelehnt, obwohl ich keine Transferleistungen erhalten. Ich weiss nicht, wie man mit 650 € Wohnung usw. bestreiten kann?
    Kann mir hier jemand weiterhelfen. So lohnt sich ja eine 3,5 jährige Ausbildung überhaupt nicht, wenn ich dann wohnungslos werde, da das Geld nicht reicht.

  2. Redaktion

    Wohngeld wurde sicherlich abgelehnt, weil Sie Anspruch auf BAB haben…diese aber nicht gewährt wird, weil Ihr Einkommen zu hoch ist.

    Eine weitere Möglichkeit wäre, sich eine günstigere Wohnung zu nehmen. Ich weiß, dass das keine gute Alternative ist, bisher ist dies jedoch die einzige.

    Mit 650 € im Monat kann man eine Wohnung bestreiten. Der Hartz IV Satz ist nicht unbedingt höher. Wenn die Wohnung günstiger ist, sollte das kein Problem darstellen.

    Ihre Fragen können Sie auch im Forum stellen: http://www.bafoeg-aktuell.de/forum/

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