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Unterhalts-Korrekturen seit Jahresbeginn treffen die Frauen

Unterhalt ist ein heißes Eisen in der deutschen Politlandschaft. Wie weit muss die finanzielle Absicherung gehen?
Was ist für die ehemaligen Lebenspartner (denn im Einzelfall müssen auch Frauen an ihre Ex-Männer zahlen, wenn auch nach wie vor wesentlich seltener) zumutbar? Dies sind nur zwei der Fragen, die im Vorfeld der gesetzlichen Veränderungen im Jahr 2008 eine große Rolle gespielt haben. Was viele Experten bereits prognostiziert hatten, ist nun weitgehend bestätigt worden.

Mütter, die Unterhalt beziehen vom Ex-Gatten, werden vielfach deutlich finanziell eingeschränkt durch die Neureglungen. Das so genannte Betreuungsgeld für die Mutter muss nur noch bis zum 3. Lebensjahr des Kindes gezahlt werden. Diese Periode ist nun fünf Jahre kürzer als noch im Jahr 2007. Dass hieraus deutliche Einschnitte resultieren, liegt auf der Hand. Mit dieser neuen geltenden Rechtslage haben die ehemaligen Ehepartnerinnen nun mit ihren unverheirateten Leidensgenossinnen gleichgezogen, denn bei diesen galt die Frist für das Betreuungsgeld schon vorher.

Das Gesetz hat schon jetzt – ein halbes Jahr nach Einführung – einen faden Beigeschmack. Umgehen kann man/frau diese Regelung nämlich über einen Ehevertrag, den die meisten Ehepaare noch immer für wenig romantisch erachten. Die schlechte Lage auf dem Sektor der Kinderbetreuung kann jedoch Ausnahmefälle entstehen lassen, so die juristische Erfahrung. Finden Mütter wegen unzureichender Unterbringung in Kindergarten und Tagesstätte keinen Arbeitsplatz, können Sonderregelungen greifen.

Wie so oft ist jedoch eines erkennbar: Die neue Lage trifft letzten Endes auch die Kinder.

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