Arbeitslosengeld I Bezieher, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, erhalten zukünftig länger Arbeitslosengeld. Der Bundesrat stimmte den Plänen zu, dass das ALG I rückwirkend ab dem 01.01.2008 auf bis zu 24 Monate verlängert wird.
Bei dieser Regelung ist allerdings zu beachten, dass zusätzlich eine Versicherungszeit zwischen 30 und 48 Monaten nachzuweisen ist. Demnach ergeben sich folgende Bezugszeiträume:
bis 49 Jahren – bis zu 12 Monate ALG I Bezug
ab 50 Jahren – bis zu 15 Monate ALG I Bezug
ab 55 Jahren – bis zu 18 Monate ALG I Bezug
ab 58 Jahren – bis zu 24 Monate ALG I Bezug
Eingliederungsschein für über 50-jährige
Arbeitgeber erhalten Lohnzuschüsse bei Einstellung bzw. Wiedereingliederung eines ALG-I Beziehers über 50 Jahren. In diesem Fall erhällt der Arbeitgeber einen Lohnzuschuss von bis zu 50 Prozent für 12 Monate.
Rentner: Anhebung der Hinzuverdienstgrenze auf 400 Euro
Der Bundesrat hat die Hinzuverdienstgrenze für Frührentner von 350 Euro auf nunmehr 400 Euro beschlossen. Diese Regelung tritt rückwirkend zum 01.01.2008 in Kraft.
