Die Hoffnung über die vollständige Abschaffung der Studiengebühren in Hessen dürfte wohl einen Dämpfer bekommen haben. Bereits am 11. Juni entschied der hessische Staatsgerichtshof mit knapper Mehrheit (6/5), dass die Studiengebühren nicht verfassungswidrig seinen.
In unserem Beitarg vom 03. Juni berichteten wir über die Abschaffung durch den Landtag: Studiengebühren ab dem Wintersemester 2008/2009 in Hessen abgeschafft
Nch dieser Verkündung war die Hoffnung gestiegen, dass die Studiengebühren in Hessen vollständig abgeschafft werden, dies hatte nun der hessische Staatsgerichtshof zu entscheiden. Nun kam das bittere Ende der Entscheidung…eine Mehrheit der Richter sieht in ihrer rechtskräftigen Entscheidung die Studiengebühren nicht als verfassungswidrig an und ist der Meinung, dass ein Studienbeitragsdarlehen, trotz der Verschuldung der Studentinnen und Studenten, als soziale Abfederung ausreichend sei.
In der Abstimmung ging es um den Artikel 59 der hessischen Verfassung, in dem die “Unterrichtsfreiheit” festgelegt wurde. Eine Auslegung ist sehr umstritten und nur fünf von elf Richtern hatten bei der Verfassungsmäßigkeit in dieser Angelegenheit Bedenken.
Durch diese Entscheidung der obersten hessischen Instanz ist nun klar, dass auch die bereits eingezahlten Studiengebühren nicht erstattet werde. Dies war noch der Hoffnungsschimmer nach der Entscheidung durch den Landtag.
Warum die Richter aufgrund des Studienbeitragsdarlehens keine Bedenken bei den Studiengebühren hatten, liegt daran, dass sie der Ansicht sind, dass ein Studienbeitragsdarlehen völlig ausreicht, um jeden den Zugang zum Studium zu ermöglichen. Auch wird dieser Kredit ohne Bonitätsprüfung vergeben und aufgrund einer hessischen Besonderheit müssten BAföG-Empfänger auch keine Zinsen für dieses Darlehen zahlen. Leider blieb der Gedanke, dass Studentinnen und Studenten aus finanziell schwächeren Familien mit Schulden ins und aus dem Studium gehen.
Die Minderheit der Richter, die gegen die Studiengebühren sprachen, drückten Ihre Bedenken in der Presseerklärung des Staatsgerichtshofes folgendermaßen aus:”Mit dieser Zukunftsbelastung (Darlehensschulden) verschlechtere der Gesetzgeber die wirtschaftliche Lage wirtschaftlich schwacher Studierender noch zusätzlich und erhöhe im Widerspruch zur Hessischen Verfassung die Barrieren, die deren Studienaufnahme entgegenstünden.” Ihrer Auffassung nach ist das “Der Unterricht ist unentgeltlich” mit “Es kostet nichts” und nicht, wie jetzt entschieden, mit “später zurückzahlen” zu interpretieren. Ferner sei es nicht möglich, alle BAföG-Berechtigten von der Zinslast des Studienbeitragsdarlehens zu entlasten, da zwar keine Zinsen anfallen, wenn man BAföG tatsächlich bezieht, aber wohl, wenn man einen Anspruch hat, aber auf diese Förderung mit der Absicht der Schuldenvermeidung verzichtet.
Damit ist der jetzige Stand so, dass die Studiengebühren wieder eingeführt werden können, obwohl sie am 17. Juni von SPD, Grünen und den Linken offiziell abgeschafft werden. Erst recht, wenn es Neuwahlen gibt und die CDU, die sich bereits für die Studiengebühren geäußert hat, die absolute Mehrheit erreicht oder die FDP als Kooalitionspartner hat.

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