Das Elterngeld ist eine feine Sache…Mutter und/ oder Vater können zu Hause bleiben und sich um die Erziehung der Kinder kümmern und erhalten anstatt des Einkommens 67 Prozent des letzten durschnittlichen Einkommens, sofern die Voraussetzungen für Elterngeld erfüllt sind.
Auch ist ja bekannt, dass das Elterngeld steuerfrei ist, wie auch andere Sozialleistungen, jedoch unterliegt es dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG. Dieser besagt, dass (in diesem Fall) das Elterngeld nicht versteuert wird aber zur Ermittlung des Steuersatzes herangezogen wird.
Zu diesem Zweck wird der Steuersatz aus Einkommen ermittelt. Anschließend wird das Elterngeld auf das zu versteuernde Einkommen aufgerechnet und der neue Steuersatz samt des Elterngeldes ermittelt. Anschließend wird das Elterngeld wieder abgezogen und das zu versteuernde Einkommen mit dem erhöhten Steuersatz besteuert.
Dies führt in vielen Fällen zu Steuernachzahlungen für 2007, besonders bei Paaren, die Einkommen und Elterngeld erhalten. Um sich vor bösen Überaschungen bei der Steuererklärung zu schützen, sollten schon rechtzeitig Rücklagen für eine mögliche Steuernachzahlung gebildet werden
