Laut dem Kabinettsbeschluss vom 08.04.2008 soll das Wohngeld um ca. 60% auf durchschnittlich 142 Euro monatlich angehoben werden. Dazu kommt, dass erstmal Heizkosten bis zu einer gewissen Höhe mit berücksichtigt werden sollen. Außerdem wird der Kreis derer, die ein Anrecht auf Wohngeld haben, enorm erhöht, weil die Mietobergrenzen um 10 Prozent und die jeweiligen Wohngeldwerte um 8 Prozent steigen. Weitere Änderungen betreffen vor allem die Einbeziehung von Heizkosten, die jedoch auf 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche begrenzt werden.
Neuerungen gibt es auch bei Trennung von Wohngeldansprüchen innerhalb von Bedarfsgemeinschaften. Zukünftig sollen innerhalb einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft die Wohngeldansprüche der einzelnen Leute getrennt betrachtet werden, da es nicht immer möglich ist, der Person mit dem höheren Einkommen zuzumuten, für den Lebensunterhalt der anderen aufzukommen. Außerdem hat die Zusammenlegung der Ansprüche grundsätzlich dazu geführt, dass man weniger Wohngeld erhalten hat.
Laut Prognosen der Bundesregierung kann sich die Zahl der Wohngeldberechtigten durch die Neuregelung von derzeit 690.000 auf 850.000 erhöhen. Es sei noch möglich, dass einzelne Details auch noch leicht modifiziert würden, heißt es aus Kreisen der Regierung weiter.
