Wenn ein Kind volljährig ist und sich in keiner Ausbildung befindet, kann der Kindergeldanspruch nur dann gewahrt bleiben, wenn sich das Kind um eine entsprechende Ausbildungsstelle oder einen Job bemüht. Als Nachweis hierfür reicht der Bezug von Arbeitslosengeld II jedoch nicht aus, wie das Finanzgericht Münster jüngst entschied (Az.: 14 K 5119/06 Kg).
Im vorliegenden Fall machte eine Mutter nämlich den ALG II Bezug ihre volljährigen Tochter als Nachweis geltend, dass sie arbeitssuchend sei. Nach eigener Aussage habe die Tochter sich telefonisch und auch schriftlich beworben, jedoch nur Absagen erhalten.
Die Richter erkannten den Bezug von Arbeitslosengeld II jedoch nicht als Nachweis für eine Arbeitssuche an, da diese Leistung nach Meinung der Richter auch für Menschen zur Verfügung steht, die dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen.
Ausreichend sei hierbei lediglich der Bezug von Arbeitslosengeld I oder natürlich eine entsprechende Meldung bei der Agentur für Arbeit. Da die Tochter für ihre Bewerbungen auch keinerlei Beweise vorlegen konnte, wies das Gericht den Anspruch auf Kindergeld ab. Grundsätzlich sei es aber bei entsprechendem Nachweis möglich, Kindergeld auch ohne eine Meldung als Arbeitssuchender bei der Agentur für Arbeit zu erhalten.

Hallo,
mein Sohn fast 23 Jahre alt begann eine Ausbildung im Oktober 2007. Er bekam aber im Januar 2008 noch die Kündigung in der Probezeit. Grund: er hat sich nicht an die Vereinbarung gehalten Ämtergänge nicht in der Arbeitszeit zu erledigen. Ihm hat es dort nicht gefallen, da er nur rum saß weil er nichts zu tun hatte. Es handelte sich um eine Massnahme der ARGE. Ich bin natürlich nicht begeistert. Er aber auch nicht.
Nun hat er Aussicht seine Ausbildung in einer anderen Firma weiter zu machen. Allerdings soll er jetzt erst mal ein Praktikum dort machen.
Er wohnt seit Mitte Januar wieder bei mir und bekommt ja nur 80% vom Regelsatz. Vorher hatte die ARGE seine Wohnung bezahlt. Er musste dort ausziehen. Er hat im Oktober 2008 Kindergeld beantragt. Am 11.12.08 sandt mir die Kindergeldkasse einen Antrag auf Kindergeld zu. Ich kann in nicht unterstützen, da ich sebst ALGII beziehe.
Er hat den von mir ausgefüllten Antrag leider nicht abgegeben. Er war der Meinung da die ARGE ja weiterhin seine Miete bezahlte keinen Anspruch zu haben. Nun stimmen ja eh sämtliche Angaben nicht mehr.
Nun meine Frage: habe ich Anspruch auf Kindergeld während seines Praktikums oder während seiner Suche nach einem neuen Ausbildungsplatz?? Was benötigt er überhaupt damit ich Kindergeld beantragen kann. Ich will es ja nicht, aber ich weiß, dass ich es beantragen muss.
Vielen Dank im Voraus