Nach dem Verband allein erziehender Mütter und Väter (VAMV) greife das neue Unterhaltsrecht nicht richtig, weil zwar Kinder von getrennten Partnern mittlerweile an erster Stelle stehen, was den Unterhaltsanspruch angeht, sich jedoch die Durchsetzung der Unterhaltsforderungen immer noch sehr schwierig gestaltet. Die Zahlungsmoral bei geschiedenen Partnern, die ihre Kinder nicht regelmäßig sehen, sei immer noch äußerst schlecht.
Zudem beklagt der Verband, dass im Falle der Nichtzahlung auch noch das Vollstreckungsrisiko bei den Kindern liege. Das Kind oder der erziehungsberechtigte Elternteil müssten dann entsprechende Anträge beim Gericht einreichen. Sollte es dann dazu kommen, dass sich der andere Elternteil arm rechne, blieben die Kinder auch noch auf den Gerichtskosten sitzen. Auch die Beweislast für das Einkommen den anderen Elternteils läge bei den Kindern, weshalb diese oft gar nicht erst den Weg zum Gericht anträten.
Die Vorschusszahlungen vom Jugendamt lägen zudem mit monatlich 125 Euro bis zum 5 Lebensjahr und 168 Euro bis zum vollendeten 11. Lebensjahr viel zu niedrig und seien nicht in der Lage, den Unterhaltsanspruch auch nur annähernd zu decken. Außerdem müssten diese Zahlungen auch noch auf das Einkommen angerechnet werden, so dass Hartz IV-Empfänger nichts davon hätten, obwohl gerade die Kinder in solchen Verhältnissen unbedingt eine bessere Versorgung benötigten.
