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2007 waren die Sanktionen in Bezug auf das Arbeitslosengeld I so hoch wie nie

Das Gesetz erlaubt sie schon seit längerem und langsam aber sicher greifen die Jobcenter und Arbeitsgemeinschaften immer mehr darauf zurück. Die Rede ist von den Sperrzeiten, die man einem ALG I- Empfänger auferlegen kann, wenn er sich nicht an die Regeln hält. Die Sperrzeiten dauern von 1 bis zu 12 Wochen, je nachdem, was einem zur Last gelegt wird. Im Jahre 2007 ist die Zahl der Fälle von verhängten Sperrzeiten bei Empfängern von Arbeitslosengeld I auf 624.000 gestiegen. 2006 hatte sie noch 526.000 betragen.

Laut der Bundesagentur für Arbeit (BA) ist die erhöhte Zahl der Sperrzeiten vor allem auf Versäumnisse bei der Meldung zur Arbeitslosigkeit seitens der Betroffenen zurück zu führen. Laut den Hartz Gesetzen ist ein Arbeitnehmer, der seine Kündigung bekommen hat, verpflichtet, dies sofort dem zuständigen Arbeitsamt mitzuteilen, auch wenn es noch eine Kündigungsfrist gibt. Allein hier sei die Zahl der Sperrfristen im Vergleich zu 2006 von 150.000 auf 240.000 angestiegen.

Aber auch bei Versäumnissen in Bezug auf Meldepflichten während der Arbeitslosigkeit sind die Sperrzeiten enorm angestiegen. In diesen Fällen geht es darum, dass sich Arbeitslose wegen Umzügen oder Urlaub nicht beim Sachbearbeiter gemeldet hätten, obwohl dies vorgeschrieben ist. In diesem Bereich stieg die Zahl der verhängten Sperrzeiten von 155.000 auf 188.000 an. Grund ist laut der BA vor allem die konsequentere Umsetzung der vorhandenen Rechtslage.

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