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Ab März 2008 wird das ALG I für ältere Arbeitslose verlängert

Am 01. März 2008 ist die gesetzliche Regelung in Kraft getreten, die den längeren Bezug von Arbeitslosengeld für ältere Arbeitslose regelt. Bisher war es so, dass man auch als älterer Arbeitsloser nur unter hohen Voraussetzungen für länger als 12 Monate Arbeitslosengeld bekommen hat, bevor man in das Arbeitslosengeld II gerutscht ist. Von nun an wird der Bezug erstens verlängert und zweitens nach dem Alter gestaffelt.

Nach der neuen Regelung können Arbeitslose, die bereits das 50. Lebensjahr überschritten haben und innerhalb der letzten 5 Jahre vor der Arbeitslosigkeit mindestens 30 Monate lang versichert waren, von nun an 15 statt 12 Monate lang Arbeitslosengeld bekommen Bei über 55jährigen Arbeitslosen muss die Versicherungszeit innerhalb der letzten 5 Jahre vor der Arbeitslosigkeit 36 Monate betragen, um dann Anspruch auf 18 Monate Arbeitslosengeld zu haben. Wer bereits das 58. Lebensjahr erreicht hat, kann nach der Gesetzesänderung bis zu 24 Monate lang Arbeitslosengeld erhalten, wenn er innerhalb der letzten 5 Jahre vor der Arbeitslosigkeit mindestens 48 Monate lang in die Versicherung eingezahlt hat.

Insgesamt gesehen sollen diese Regelungen vor allem den Arbeitslosen zu Gute kommen, die bereits älter sind und vor allem schon ein langes Arbeitsleben hinter sich haben. Es wird allgemein als gerecht empfunden, nach einem langen Arbeitsleben mit hohen Versicherungszeiten eine bessere Absicherung zu bekommen.

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