Als normaler Bürger ist es jedes Jahr ein Horror, die eigene Steuererklärung auszufüllen und dabei auch wirklich alles zu beachten. Zu vital scheint das Steuerrecht zu sein, um immer alle Neuigkeiten auch wirklich mitzubekommen und bis zur Steuererklärung auch noch zu behalten. Bei den vielen Regelungen verwundert es nicht, dass man auch das Elterngeld bei der Erklärung der Steuern beachten muss.
Das Elterngeld ist als Lohnersatzleistung zwar steuerfrei, kann jedoch trotzdem nicht vollkommen links liegen gelassen werden. Diese Leistung unterliegt nämlich dem Progressionsvorbehalt, was so viel bedeutet, dass die Höhe des Elterngeldes zur Ermittlung des Steuersatzes mit berücksichtigt wird, man jedoch auf den Betrag selbst keine Steuern zahlen muss. Damit wird das Elterngeld also rein steuerlich genauso gehandhabt wie das Krankengeld.
Andere wichtige Änderungen für die Steuererklärung 2007 betreffen unter anderem die Entfernungspauschale, die Übungsleiterpauschale, die Reichensteuer, das heimische Arbeitszimmer und den Sparerfreibetrag. In einigen Bereichen wurden nur Änderungen im Detail durchgeführt, während man bei Anderen ab 2007 in der Steuerklärung völlig neu denken muss. Diese Beispiele zeigen gut, wie kompliziert das deutsche Steuerrecht geworden ist.
