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Kommunen sind in NRW seit dem 1. Januar für die Bearbeitung von Elterngeld-Anträgen zuständig

Seit dem 1. Januar 2008 sind in Nordrhein-Westfalen die Verwaltungen der kreisfreien Städte und Kreise für die Bearbeitung der Elterngeld-Anträge zuständig. Im Zuge dieser Verwaltungsstrukturreform werden die elf Versorgungsämter, welche bislang für die Bearbeitung der Elterngeld-Anträge zuständig waren, zum Jahresbeginn aufgelöst.

Armin Laschet (CDU), Familienminister von Nordrhein-Westfalen, verspricht sich von der Verwaltungsstrukturreform mehr Nähe zum Bürger.

In Nordrhein-Westfalen wurden den Angaben von Laschet zufolge bis November 2007 etwa 134.000 Anträge auf Elterngeld gestellt. Somit sei das Elterngeld auch in Nordrhein-Westfalen ein Erfolg. Die Anträge wurden in der Regel binnen kürzester Zeit bearbeitet und bewilligt. Bei über 40 Prozent der Fälle konnte innerhalb einer Frist von zwei Wochen entschieden werden.

Die Statistik verrät dabei laut den Angaben, dass gut 80 Prozent der Anträge von verheirateten Frauen und Männern gestellt werden. Die Altersgruppe der 30- bis 35-Jährigen ist den Statistiken nach mit 29,5 Prozent am stärksten vertreten, dicht gefolgt von den 25- bis 30-Jährigen Elterngeldberechtigten, die mit einem Anteil von 27,9 Prozent vertreten sind. Die 35- 40-Jährigen sind mit einem Anteil von etwa 19 Prozent mit von der Partie.

Die Höhe der Leistungen ist hierbei allerdings höchst unterschiedlich. 36 Prozent der Eltergeldbezieher erhalten Elterngeld in Höhe von 300 Euro. Dagegen erhalten nur etwa 5,5 Prozent der Elterngeldberechtigten Leistungen von mehr als 1500 Euro.

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