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BAföG-Urteil: Sparkonto von Oma verschwiegen – kein Anspruch mehr auf BAföG

Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat nun die Klage eines Studenten aus Stuttgart abgewiesen, welcher aufgrund der Sparkonten von seiner Oma seinen Anspruch auf BAföG verloren hatte.

Der Student hatte über mehrere Jahre hinweg insgesamt BAföG in Höhe von etwa 14.000 Euro erhalten. Allerdings verschwieg er gleichzeitig den Besitz mehrerer Sparkonten. Das Gesamtguthaben auf den Sparkonten lag bei etwa 21.000 Euro.

Der Student stellte für die Zinserträge, welche er aus dem Sparguthaben erzielte, Freistellungsaufträge. Durch einen Datenabgleich konnte das Studentenwerk ihm daher auch auf die Schliche kommen.

Der Student gab daraufhin an, dass das Geld von seiner Großmutter stamme. Seine Großmutter habe die Konten für ihn angelegt und habe auch weiterhin Zugriff auf diese Konten. Des Weiteren habe sie ihm, als “eigentliche wirtschaftliche Eigentümerin“, untersagt, das gesammelte Sparguthaben für seine Ausbildung und seinen Lebensunterhalt aufzuwenden.

Allerdings ließen sich weder das Verwaltungsgericht noch der Verwaltungsgerichtshof von dieser Argumentation überzeugen. (Az.: 12 S 2539/06)

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