Die Bundesregierung möchte bei der verlängerten Zahlung von Arbeitslosengeld I für ältere Bezieher und beim Schutz von älteren Hartz-IV-Beziehern vor der Zwangsverrentung auf das Tempo drücken.
Der Fraktion solle ausreichend Beratungszeit gegeben werden. Daher solle das Kabinett die beiden Anliegen schon am morgigen Dienstag beschließen, statt wie ursprünglich geplant am Mittwoch, so der stellvertretende Regierungssprecher Thomas Steg am Freitag.
Man habe ein Ziel, so der Sprecher des Arbeitsministers Olaf Scholz. Man wolle die Verlängerung der Bezugsdauer für Arbeitslosengeld I und die 58er-Regelung schon zum 01. Januar 2008 umsetzen.
Auch von der Regierung und der Bundeskanzlerin Angela Merkel wird dieses Ziel offenkundig geteilt. Das Kabinett leiste mit dem Vorziehen der Sitzung insgesamt seinen Beitrag. Allerdings hängt es letztlich von der Fraktion ab, ob alles wie geplant gelingen wird. Immerhin gibt es laut einem Zeitungsbericht innerhalb der Unionsfraktion noch Widerstand.
Die Fraktionen können laut Steg noch am Tag des Kabinettsbeschlusses in ihrer letzten regulären Sitzung vor Weihnachten über den Entwurf beraten. Die Kanzlerin soll sich dabei sogar laut Steg kompromissbereit gezeigt und sich dazu bereit erklärt haben, gegebenenfalls auch an einer Sondersitzung des Parlaments teilzunehmen, falls dies zur schnellen Verabschiedung des Gesetzes notwendig werden sollte.
Nach dem Beschluss des SPD-Parteitages hatte sich das Kabinett darauf verständigt, älteren Arbeitslosen länger Arbeitslosengeld I zu zahlen. Die Bezugsdauer für das Arbeitslosengeld I für über 50 Jährige soll stufenweise auf bis zu 24 Monate verlängert werden. Zugleich soll das Kabinett die 58er-Regelung beschließen, um älteren Beziehern von Hartz IV zumindest einen begrenzten Schutz vor der Zwangsverrentung gewähren zu können, da die 58er-Regelung zum Ende des Jahres auslaufen wird. Diese sollen damit nicht mehr vor dem Alter von 63 Jahren dazu gezwungen werden können, vorzeitig in eine Rente zu gehen, welche mit Abschlägen versehen ist.
