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Mit Weihnachtsgeschenken das Kindergeld “retten”

Durch den Erwerb von Gegenständen, welche als Werbungskosten abgesetzt werden können, kann man nun noch unter Umständen das Kindergeld “retten“. Dieser Tipp kommt vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine.

Die Kindergeldgrenze für die Nebeneinkünfte eines Kindes in der Ausbildung liegt bei 7680 Euro. Übersteigen die Einkünfte diese Grenze, erlischt der Anspruch auf das Kindergeld automatisch. Dies kann man allerdings umgehen, indem man käuflich Arbeitsmittel erwirbt, mit welchen das Kind sein anzugebendes Einkommen senken kann und um als Folge damit dann auch unter der Kindergeldgrenze beim Einkommen zu bleiben. Bei diesen Arbeitsmitteln kann es sich dabei beispielsweise um Computer oder auch Fachbücher handeln.

Gerade zu Weihnachten bietet sich dieser einfache Trick an, denn Kinder dürfen auch “geschenkte Wirtschaftsgüter“ abschreiben, sofern diese vornehmlich zu beruflichen Ausbildungszwecken eingesetzt werden. Laut dem Geschäftsführer Uwe Rauhöft gelte das auch dann, wenn die Rechnung auf die Eltern lautet. Somit kann sich ein Weihnachtsgeschenk unter Umständen gleich in doppelter Weise bezahlt machen.

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