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Übereinkommen: Im Ausland lebende Unterhaltsschuldner sollen leichter aufgespürt und zur Kasse gebeten werden können

In Zukunft soll es für Kinder einfacher werden, ihren Unterhalt von im Ausland lebenden Unterhaltspflichtigen einzufordern. Darauf haben sich in einem Übereinkommen mehr als 50 Staaten geeinigt. Darunter auch Deutschland. Das Übereinkommen, auf welches man sich am Freitag in Den Haag einigen konnte, sieht vor, dass die nationalen Behörden in solchen Angelegenheiten enger zusammenarbeiten.

Die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries scheint zufrieden mit dem Übereinkommen zu sein. “Unterhaltsschuldner sollen sich nicht länger hinter Grenzen verstecken können.“, so Zypries. Es spiele dabei auch keine Rolle, ob sich der Unterhaltsverpflichtete in der Schweiz oder in Australien aufhalte. “Das neue Abkommen hilft Kindern, den Schuldner aufzuspüren, seine wirtschaftlichen Verhältnisse aufzuklären und nötigenfalls den Unterhalt zwangsweise zu erlangen.“, so die Justizministerin.

Dabei sieht die Haager Unterhaltskonvention die Einrichtung von “zentralen Behörden“ vor. Die “Zentralen Behörden“ sollen die Kinder dabei unterstützen, ihren Unterhalt zu bekommen beziehungsweise einfordern zu können. So sollen zum Beispiel diejenigen, die die Zahlung verweigern, durch Gehaltspfändungen, Kürzungen von Sozialleistungen oder das Zurückhalten von Steuererstattungen dazu gezwungen werden können, ihren Pflichten nachzukommen.

Die Grundlage für das Übereinkommen bildet ein UN-Übereinkommen, welches nun schon seit rund 50 Jahren besteht und auch schon häufiger angewandt wurde. Nun muss dieses Übereinkommen in den meisten beteiligten Staaten, also auch in Deutschland, noch von den Parlamenten angenommen und umgesetzt werden.

Dabei wird voraussichtlich in Deutschland das Bundesamt für Justiz in Bonn die “Zentrale Behörde“ werden, welche dann gemeinsam mit anderen ausländischen “zentralen Behörden“ Unterhaltsschuldner aufspüren und für die Durchsetzung des Kinderunterhalts sorgen wird.

Dem Kind kann dem Übereinkommen nach dabei auch unter einfachsten Voraussetzungen Prozesskostenhilfe gewährt werden. Das sei, so Bundesjustizministerin Zypries, auch angemessen, da die Rechtsdurchsetzung im Ausland besonders schwierig und kostenintensiv sei. “Hohe Gerichts- oder Anwaltskosten dürfen ein Kind nicht davon abschrecken, seine berechtigten Forderungen geltend zu machen.“, so Zypries weiter.

Weiterhin berichtet ihr Ministerium, dass man, unabhängig von der Haager Konvention, auch in der Europäischen Union über eine Verordnung zur Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen im EU-Ausland berate. Dabei handele es sich um die so genannte “EU-Unterhalts-Verordnung“. Diese Verordnung solle sogar noch über die Haager Konvention hinausgehen, da auch eine Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen unter erleichterten Voraussetzungen möglich sei.

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1 Kommentar zu "Übereinkommen: Im Ausland lebende Unterhaltsschuldner sollen leichter aufgespürt und zur Kasse gebeten werden können"

  1. U.Klein

    … wie gut das Papier so geduldig ist – leider sieht selbst die Umsetzung in Deutschland Strafen und Regress an den säumigen Unterhaltszahler vor aber leider werden diese Maßnahmen nicht entsprechend durchgeführt. Zu meinem persönlichem Fall wie folgt:
    unter der Beistandsschaft des Jugendamtes hat der Unterhaltsverpflichtete Vater (Anerkennung Vaterschaft, 3 Kids durch
    Urkunde beim Jugendamt) es unter der Vorspiegelung falscher Tatsaches es geschaft das Amt über 2,5 Jahre über die neg. Einkünfte hin zu belügen. Erst durch die Kündigung der Beistandsschaft und die private, über PKH eingereichte Klage wurde bewiesen das der Unterhaltsverpflichtene Leistungsfähig gewesen ist, die Zahlung an die led. Mutter von ALG II für das Kinder über 12 Jahren sowie den Unterhaltsvorschuss für 2 Kinder unter 12 Jahren mußte der Unterhaltsverflichtende ans das Jugendamt zurückzahlen mehr auch nicht! Frage wo liegt hier die Bestrafung?
    Der Unterhaltsverpflichtende zahlte lediglich die 100% an das Jugendamt zurück hier in diesem Fall ca. 16.000 EUR, den Titel lt. der Urkunde vom Jugendamt belief sich aber auf 180% gem. Einkommen. Die 80% Unterhalt die der Mutter u. den Kindern entsprechend zustanden und vom säumigen Zahler einspart wurden, muss die Mutter wiederum mittels PKH einklagen – bisher hat der Unterhaltsverpflichtete Vater also 80% Unterhalt einsparen können.
    Bravo Vater Staat wie Du dich um die Belange der Kinder kümmerst, das Jugendamt hat von der Geltendmachung abgesehen da ja die Kosten (zu 100%) ans Amt zurück erstattet wurden. Die Klage läuft seit 2 Jahren da der Unterhaltsverpflichtende keine Nachweise, Einkommensteuerbelege etc vorlegt, auf die Herausgabe wird entsprechend geklagt werden müssen. Also wo liegt hier bitte schön eine Maßnahme zur Strafe???
    Dem Haushalt fehlt das Geld und der der für dieses Verantwortliche bleibt fern einer jeden Strafe!

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