Das Verwaltungsgericht Gießen hat in einem Eilverfahren die Uni Marburg in einem Fall dazu verpflichtet, einen schon gezahlten Studienbeitrag zurückzuerstatten.
Das Gericht gab damit einer Studentin Recht, welche geklagt hatte. Das Gericht äußerte ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Hessischen Studienbeitragsgesetzes. In der Hessischen Verfassung heißt es im Artikel 59 nämlich, dass ein Schulgeld gesetzlich nur dann angeordnet werden kann und darf, wenn die wirtschaftliche Lage des Schülers, seiner Eltern oder der sonst Unterhaltspflichtigen dies auch gestattet. Dagegen sieht das aktuelle Studienbeitragsgesetz eine generelle Erhebung der Studiengebühren für alle Studenten vor.
Die Hochschule kann weiterhin gegen den Beschluss Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen. Wie die Sprecherin der Hochschule laut einem Bericht der “FAZ“ mitteilte, werde man dies auch tun.
Das ändert allerdings bisweilen nichts daran, dass die klagende Studentin, zumindest vorerst, ihre gezahlten Studiengebühren zurückerhält.
Das Gericht teilte mit, dass man die Rückerstattung angeordnet habe, weil die Zahlung unter dem Eindruck “drohender Vollziehung“ erfolgte. Die Antragstellerin hätte sich nämlich ohne die Zahlung des Studienbeitrags nicht zum Wintersemester 2007/2008 zurückmelden können.
