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Universität Konstanz: Kein IQ-Rabatt bei Studiengebühren mehr

Der Erlass von Studiengebühren ist an der Universität Konstanz nicht mehr von einem Intelligenztest abhängig. Die ohnehin umstrittene Regelung wurde nun zurückgenommen. Wie der Rektor der Universität, Gerhart von Graevenitz, laut einem Bericht des Tagesspiegels bekannt gab, tritt diese Regelung ab dem kommenden Sommersemester außer Kraft.

Schon im Sommer wurde die Uni-Leitung von einer heftigen Debatte überrascht, welche um den Super-IQ-Rabatt geführt wurde. Dabei war bei dem Beschluss der Regelung wohl auch nicht allen klar, dass unter einem “Hochbegabtentest“ auch der einfache IQ-Test fällt. Auch intern, so der Bericht, soll selbstkritisch von “Blödsinn“ die Rede gewesen sein.

Indes möchte die Universität Freiburg weiterhin an dem “IQ-Rabatt“ festhalten. Die Studiengebühren werden Bewerbern, welche bei einem Test einen Intelligenzquotienten von mindestens 130 erreichen, erlassen. Man werde dabei allerdings auch die Noten der betreffenden Studenten im Auge behalten, so die Sprecherin der Universität Freiburg, Eva Opitz. Man möchte vor allem die Aussagekraft der Regelung dabei prüfen.

Die Grundlage für den “IQ-Rabatt“ bietet das Landesgebührengesetz, welches Hochschulen die Möglichkeit gibt, weit überdurchschnittlich begabten Studenten die Studiengebühren zu erlassen.

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