Studenten werden künftig schon ab dem ersten Semester bei einem Studium im EU-Ausland Anspruch auf Auslands-BAföG haben. Grundlade hierfür ist das nun veröffentliche Urteil des Europäischen Gerichtshof.
Bislang sah die Regelung vor, dass eine Förderung im Ausland erst dann möglich ist, wenn zuvor mindestens ein Jahr an einer deutschen Hochschule studiert wurde.
Zwei Studentinnen hatten gegen diese Regelung geklagt. Beiden Studentinnen wurden BAföG-Anträge für den Besuch von Universitäten in Großbritannien und den Niederlanden nicht bewilligt.
Nun gab der Europäische Gerichtshof den beiden Studentinnen Recht. Denn diese umstrittene Regelung, so die Erklärung des Europäischen Gerichtshofs, bringe Unannehmlichkeiten, zusätzliche Kosten und mögliche Verzögerungen für die Studenten mit sich. Diese Probleme könnten schlussendlich sogar dazu führen, dass junge Menschen von einem Studium im EU-Ausland abgehalten werden. Durch diese Gesetzesbestimmung werde die Freizügigkeit der Studenten verletzt bzw. werde diese in unzulässiger Weise eingeschränkt.
Neben dem Bundesbildungsministerium zeigte sich auch das Deutsche Studentenwerk erfreut über diese Entscheidung. Wie der Generalsekretär des Deutschen Studentennetzwerks, Achim Meyer auf der Heyde, sagte, sei das ein guter Tag für alle BAföG-Geförderten. Für deutsche Studenten sei der Weg für mehr Mobilität nun frei und dies stärke auch den gesamten europäischen Hochschulraum. Er plädierte nun auch auf eine eilige Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, um eine hunderzprozentige Rechtsklarheit zu schaffen.
