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Oberverwaltungsgericht Münster: Studiengebühren sind rechtmäßig

Die Studentengemeinschaft der Universität Paderborn klagte gegen die Studiengebühren und berief sich dabei unter anderem auch auf den Sozialpakt der Vereinten Nationen. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies diese Klage nun allerdings ab.

Wie das Oberverwaltungsgericht bei seiner Begründung erklärte, könnten sich die Studenten nicht unmittelbar auf diesen Sozialpakt der Vereinten Nationen berufen.

Die Studiengemeinschaft hatte im Auftrag einer Studentin, welche ihre Studiengebühren unter Vorbehalt gezahlt hatte, diese Gebühren im konkreten Fall zurückgefordert. Dabei verwiesen die Studentenvertreter im Besonderen auf den Sozialpakt der Vereinten Nationen hin. In diesem Sozialpakt geht es um die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte. So soll der Hochschulunterricht “für jedermann gleichermaßen entsprechend seiner Fähigkeiten zugänglich gemacht und daher auch allmählich unentgeltlich angeboten werden.”

Dieses Abkommen ist allerdings, so das Oberwaltungsgericht Münster, in Deutschland nicht unmittelbar als geltendes Recht anwendbar. Des Weiteren seien die Länder auch nicht an den Verpflichtungen gebunden, welche die Bundesregierung unter Umständen mit ihrer Unterschrift eingegangen sei.

Weiterhin erklärte das Oberverwaltungsgericht, dass das Grundrecht der freien Ausbildungswahl in Nordrhein-Westfalen nicht verletzt werde. Denn durch die Darlehen, welche angeboten werden, sei ein Studium auch weiterhin für jeden in “zumutbarer Weise“ möglich.

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