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Sozialgericht Berlin: “Kürzung des Arbeitslosengeld I für Ältere verstößt gegen das Grundgesetz.”

Aktuell wird eine teilweise Rücknahme der Hartz-Reformen in der Politik diskutiert. Kurt Beck (SPD) forderte eine längere Bezugsdauer des Arbeitslosengeld I. Nun mischt sich laut der FAZ auch das Sozialgericht Berlin in diese Debatte ein. Das Sozialgericht ist der Auffassung, dass die Kürzung des Arbeitslosengeld I für ältere Arbeitslose gegen das Grundgesetz verstößt.

Die Richter des Sozialgerichts haben daher dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zwei Musterfälle zur Überprüfung vorgelegt. In diesen Fällen geht es um den Anspruch auf Arbeitslosengeld für Arbeitslose, die über 55 Jahre alt sind. Die Bezugsdauer des Arbeitslosengelds wurde für diese Altersgruppe von 32 Monaten auf 18 Monate verkürzt. Die Bezugsdauer für Arbeitslosengeld I für alle unter 55 Jahren liegt bei 12 Monaten, bevor sie im Anschluss Bezieher des Arbeitslosengelds II werden.

Allerdings sehen die Richter in dieser Neuregelung, die im Zuge der Arbeitsmarktreformen eingeführt wurde, eine Verletzung des Grundrechts auf Eigentum. Diese umfasse laut den Richtern auch das Arbeitslosengeld. Wie die 56. Kammer des Sozialgerichts Berlin rügte, hätte die drastische Kürzung der Anspruchsdauer durch eine längere Übergangsfrist abgefedert werden müssen. Zum Beispiel hätte die Höchstdauer des Anspruchs jedes Jahr um einen Monat abgesenkt werden können. Immerhin sei eine solche Vorgehensweise bzw. eine solche Staffelung auch in anderen Bereichen des Sozialversicherungsrechts üblich.

Die Richter nannten einen konkreten Fall als Beispiel. Ein 52 Jähriger Verkäufer meldete sich am 1. Februar arbeitslos und erhielt daher nur 12 Monate Arbeitslosengeld. Dabei hätte er, wenn er sich einen Tag früher arbeitslos gemeldet hätte, einen Anspruch auf 22 Monate gehabt.

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