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Trotz Zwangsexmatrikulation: Kunststudenten dürfen weiterstudieren

Die Kunststudenten der Hamburger Hochschule für bildende Künste, die aufgrund der Studiengebühren Boykotte und der Gebührenzahlungsverweigerung exmatrikuliert wurden, dürfen dennoch bis auf weiteres weiterstudieren.

Wie die Sprecherin der Hamburger Hochschule für bildende Künste, Karin Pretzel, am Montag sagte, werde bis zur juristischen Klärung der Widersprüche nichts gegen die Studenten unternommen. In der Nacht zum Sonntag war auch die letzte Zahlungsfrist abgelaufen.

Die Hamburger Hochschule für bildende Künste war bundesweit die einzige Hochschule, an der ein Boykott der Studiengebühren glückte. Die nötige Anzahl an Studenten, die die Gebührenzahlung verweigerten, wurde erreicht.

Von den insgesamt 571 Kunststudenten verweigerten insgesamt 269 Studenten die Zahlung der Studiengebühren. Der Präsident der Hochschule, Martin Köttering, sah sich aufgrund der ausbleibenden Zahlungen Mitte Juli und wegen einer rechtlichen Feststellung der Wissenschaftsbehörde dazu gezwungen, die betroffenen Studenten zwangsweise zu exmatrikulieren. Der Präsident gab den Studenten damals erneut Zeit, die ausstehenden Gebühren bis Ende September zu leisten. Allerdings haben wiederum 178 der 401 Zahlungspflichtigen auch diese letzte Zahlungsfrist verstreichen lassen.

Allerdings, so Pretzel, könnte sich diese Zahl durch nachträglich eingehende Einzahlungsbestätigungen noch reduzieren. Es zeichne sich ab, so Pretzel, dass man noch einiges an Zahlungseingängen zu verzeichnen habe.

Der Anwalt der Studenten, Martin Klinger, rechnet allerdings damit, dass sich weiterhin rund 140 Studenten gegen die Studiengebühren auf juristischem Wege wehren werden. So sei man sich schon immer sicher gewesen, dass die Exmatrikulationsbescheide rechtswidrig seien. Auch das Verwaltungsgericht in Hamburg habe diese Rechtsaufassung in einer Parallelsache, die die Technische Universität beträfe, bestätigt, so Klinger. Zwar sei in der Sache kein Urteil gefällt worden, allerdings sei dafür aber ein entsprechender Hinweis des Gerichts an die Technische Universität eingegangen. Man rechne mit einer Verfahrensdauer von bis zu einem Jahr.

Außerdem kündigte der Anwalt auch erneute Boykotte für das nächste Jahr an. Der Boykott der Studiengebühren solle nächstes Jahr fortgesetzt werden. Klinger: “Dann werden auch die anderen Hochschulen wieder einsteigen.“ Als Ziel nannte Klinger, dass die Studiengebühren zu einem wichtigen Wahlkampfthema für die Bürgerschaftswahl am 24. Februar werden.

Die SPD sowie auch GAL haben zwischenzeitlich schon angekündigt, dass man die von der regierenden CDU allein beschlossenen Studiengebühren wieder abschaffen wolle.

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