Der Europäische Gerichtshof befasst sich mit dem BAföG

In einigen Punkten ist das Bundesausbildungsförderungsgesetz nicht konform mit dem europäischen Recht. Der europäische Gerichtshof mit Sitz in Luxemburg beschäftigt sich derzeit mit zwei Verfahren, bei denen sich abzeichnet, dass es zu Nachbesserungen beim BAföG kommen muss. Erwartet werden die Urteile in wenigen Wochen (AZ: EuGH C-11/06 und C-12/06).

Geklagt hatten zwei Studierende, die in der Nähe der Grenze wohnen und beim EU-Nachbarn Niederlande ihr Studium aufnehmen wollen. Ihnen wurde das BAföG aus zwei Gründen verweigert. Zum einen wurde der nicht vorhandene ständige Wohnsitz im grenznahen Gebiet moniert. Zum anderen hatte der angehende Student vorher nicht mindestens ein Jahr an einer deutschen Ausbildungsstätte gelernt.
In einem Gutachten von Generalanwalt Damaso Ruiz-Jarabo für das Gericht heißt es, dass es zu weit gehe, eine Integration in der Region für die Bewilligung des BAföG vorauszusetzen. Es könne ebenso nicht verlangt werden, dass ein ständiger Wohnsitz vorhanden sei, wohl aber, dass in Grenznähe gewohnt werde. Bislang ist der Europäische Gerichtshof fast immer dem Gutachten des Generalanwaltes gefolgt, der die Freiheit der Studierenden beschnitten sieht. Für die Bundesregierung bedeutet das, sie wird aller Voraussicht nach unterliegen.

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