Das Bundesverwaltungsgericht (Az. 5 B 78.06) gab jetzt einem Jurastudenten Recht, dass BAföG auch dann weiter gezahlt werden muss, wenn bereits der Bachelor of Laws (kurz LL.B.) erworben wurde. Das Studentenwerk hatte dem Kläger die Förderung gestrichen.
In dem konkreten Fall wurde die BAföG-Zahlung an den Studenten der Bucerius Law School eingestellt, weil das Hamburger Studentenwerk in dem Bachelor bereits einen berufsqualifizierenden Abschluss sah. Für den Studierenden, der bislang 530 Euro BAföG erhalten hatte, eine vollkommen lebensfremde Einstellung. Denn der LL.B. alleine sei nicht ausreichend, um die klassische Laufbahn als Jurist einschlagen zu können. Ziel des Studenten sei es, Rechtsanwalt zu werden, dafür sei die erste juristische Prüfung unerlässlich.
Der Student ging vor Gericht. Als Erste bestätigten die Richter am Hamburger Verwaltungsgericht die Darlegung des Studenten (Az. 2 K 5689/04). Es folgte das Hamburgische Oberverwaltungsgericht, das ebenfalls zugunsten des Studenten entschied. Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, das dem Studenten sein Anrecht auf BAföG bestätigte, wurde der Schlusspunkt in dem viel beobachteten Rechtsstreit gesetzt.
