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Das Elterngeld und die Sozialversicherung

Wie hoch das Elterngeld ist und wann, wie und wo es beantragt wird, weiß inzwischen jeder. Seit Dezember wird über das Elterngeld berichtet und diskutiert. Die Frage nach der Sozialversicherung bleibt dabei meist unbeantwortet, ist aber von entscheidender Bedeutung.

Wer privat versichert ist, sprich Mitglied einer privaten Krankenversicherung ist, bleibt in seinem Vertrag. Änderungen aufgrund der Elternzeit oder des Elterngeldes sind hier nicht vorgesehen. Die Prämie bleibt davon unberührt. Ebenfalls weiter zahlen müssen alle, die freiwillig Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Sie müssen ihre Beiträge weiterhin selbst tragen. Eine Ausnahme ist möglich, wenn die kostenlose Familienversicherung des Ehegatten in Anspruch genommen werden kann.

Für die 14 Monate, die das Elterngeld maximal gewährt wird, und die Elternzeit von höchstens drei Jahren, von den Krankenversicherungsbeiträgen befreit sind alle, die versicherungspflichtiges Mitglieder einer Krankenkasse sind. An diesem Mitglieds-Status ändert sich auch nichts. Nimmt man während der Elternzeit einen Teilzeitjob an, werden allerdings ganz normal die Beiträge vom Gehalt abgezogen.

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