Beim Kindergeld gibt es seit Anfang des Jahres einige Änderungen zu beachten, die sich vor allem auf die Altersgrenze beziehen. Sie wurde mit Beschluss des Bundesrates vom 7. Juli 2006 gesenkt. Dabei gelten einige Übergangsregeln.
Für Kinder, die ab 1983 geboren wurden, wird das Kindergeld nur noch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt. Bis zum 26. Lebensjahr kann die Leistung bezogen werden, wenn der Nachwuchs in 2006 das 24. Lebensjahr vollendet hat. Für alle, die im vergangenen Jahr 25 oder 26 Jahre alt wurden, erhalten die Eltern bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres Kindergeld. Bei Wehr- und Ersatzdienst kann diese Zeit verlängert werden.
Besteht laut dieser Änderungen kein Anspruch mehr auf Kindergeld, können die Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung bei der Steuer geltend gemacht werden, bis zu einer Höchstgrenze von 7680 Euro. Grundlage ist das Einkommensteuergesetz (§33a Abs. 1). Angerechnet werden muss das Einkommen des Kindes, sofern es 624 Euro übersteigt.
