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GEZ – Anmeldung von internetfähigen PCs und UMTS Handys

Schon GEZahlt? Nach langem Hin und Her ist es nun amtlich…ab dem 01.01.2007 unterliegen internetfähige Computer und UMTS-Handys, sog. neuartige Rundfunkempfangsgeräte, den GEZ Gebühren. Trotzdem muss jetzt keine große Aufruhe herrschen, da dieses nicht für jeden Bürger, der in Besitz eines solchen Gerätes ist, gilt.

Genauer gesagt ist es so, dass die genannten Geräte in vielen Haushalten mittlerweile zu umfangreichen Multimedia-Anlagen gewachsen sind und die GEZ somit eine neue Einnahmequelle entdeckt hat. Ab Anfang des Jahres werden also diese Geräte mit 5,52 Euro monatlich belastet. Da aber die GEZ eine Zweitgeräteregelung vorsieht, muss nur gezahlt werden, wenn kein Fernsehr oder Radio angemeldet ist.
Weiterhin baut die GEZ darauf, dass nicht nur private Haushalte sondern auch Betriebe diese Gebühr entrichten werden, da diese meist nicht über Fernseher oder Radios verfügen und somit zwingend die PCs etc. anmelden müssen.

Ob tatsächlich eine Verbindung zum Internet aufgebaut wird, spielt keine Rolle, es zählt allein die Möglichkeit der Nutzung.

Für Selbständige und Freiberufler kommt nun also eine zweite Belastung aus, denn wenn diese auch im Privathaushalt Geräte angemeldet haben, müssen sie zusätzlich die Gereäte im Betrieb anmelden.

Es lässt sich im Moment also nur abwarten und schauen, was die Zukunft mit sich bringt…vielleicht erhält man ja auch in Zukunft direkt zum Kaufvertrag über ein Handy oder PC gleich einen schönes Formular mit der Aufschrift “Schon GEZahlt?”

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