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Elterngeld wird mit Mutterschaftsgeld verrechnet

Das neue Elterngeld, welches zum 01.01.2007 eingeführt wurde und das Erziehungsgeld nach und nach ersetzen soll, wird mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet. Dies bedeutet, dass der Bezug von Elterngeld nicht direkt mit dem Monat der Geburt einsetzt sondern erst im dritten Monat nach der Entbindung.

Da der gleichzeitige Bezug von Elterngeld in voller Höhe und Muttreschaftsgeld ausgeschlossen sei, erhalten Eltern, die im Bezug von Mutterschaftsgeld stehen, erst im dritten Monat nach der Geburt des Kindes Mutterschaftsgeld, so das Bundesfamilienministerium.

Nach weiteren Angaben des Bundesfamilienministeriums würde in der Regel das Mutterschaftsgeld des Arbeitgebers und der Krankenkasse in den ersten zwei Monaten höher als das Elterngeld ausfallen, demnach erhalten die Eltern den Anspruch auf das Elterngeld in voller Höhe nur noch für zehn Monate.

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