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Elterngeld – Erwerbstätige Eltern erhalten seit dem 01.01.2007 mehr Geld

Zum 01.01.2007 hat die Bundesregierung ein Gesetzt verabschiedet, welches jene Eltern finanziell unterstützt, die einer Arbeit nachgehen. In einer Übergangsphase soll so nach und nach das Erziehungsgeld abgelöst werden.

Mit diesem Beschluss möchte der Staat dafür sorgen, dass in Deutschland wieder mehr Kinder geboren werden – die Entscheidung ob Kind oder Karriere soll erleichert werden.

Anspruchsberechtigt sind Eltern, deren Kinder nach dem 31.12.2006 geboren sind. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der kinderbetreuende Elternteil seine Arbeitszeit auf höchstens 30 Studen in der Woche reduziert. Dann kann ein Elterngeld i.H.v. bis zu 67% des Nettogehaltes, maximal EUR 1.800, gezahlt werden.

Beim Elterngeld werden aber auch Arbeitssuchende, Eltern mit geringen Einkommen sowie Studenten berücksichtigt. Die Berechnung findet abweichend von den 67% des durchschnittlichen Nettoeinkommens statt.

Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf die nachfolgenden Links:

» Elterngeld – www.hartz-iv-anspruch.de
» Detailierte Informationen zum Elterngeld – www.bafoeg-aktuell.de

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