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BAföG Ausbildungsförderung - Hilfe bei der Studienfinanzierung

BAföG StudienfinanzierungBAföG steht für das Bundesausbildungsförderungsgesetz und hilft Studenten bei der Finanzierung ihres Studiums. Diese staatliche Förderung ist das Kernthema der von Ihnen gerade besuchten Seite bafoeg-aktuell.de – Herzlich willkommen!

Sie finden hier alles Wichtige zur Studienfinanzierung mithilfe des BAföG.

BAföG von A bis Z

Von der Klärung, ob überhaupt der Anspruch auf eine Ausbildungsförderung besteht, über die Berechnung des BAföG, die maximale Förderungsdauer bis hin zur Rückzahlung wird Schritt für Schritt erklärt, worauf es zu achten gilt, welche Fördermöglichkeiten überhaupt in Frage kommen oder wie beispielsweise durch vorzeitige Rückzahlung ein Teil des BAföG-Darlehens erlassen wird. Nachfolgend ein kleiner Auszug aus unserem

Wer hat Anspruch auf BAföG?

Der BAföG Anspruch besteht grundsätzlich bei einem Studium oder einer schulischen Ausbildung. Eine betriebliche Berufsausbildung mit Ausbildungsvergütung ist vom BAföG Anspruch ausgeschlossen, ggfls. kommt hier die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) in Betracht.

Für den Anspruch auf BAföG sind zunächst die Förderungsfähigkeit der Ausbildung, die Staatsangehörigkeit sowie das Alter des Schülers/ Studenten ausschlaggebend, die im folgenden Artikel näher erläutert werden.

BAföG Anspruch »

Wie setzt sich der BAföG Bedarf zusammen?

Der aktuelle Höchstbedarf beim BAföG beläuft sich auf 670 Euro und gilt für einen auswärtig untergebrachten Studenten. Hier ist bereits ein Grundbedarf, eine Wohnpauschale sowie Zuschläge für die Kranken- und Pflegeversicherung enthalten. Dabei hängt die Höhe des BAföG Bedarfs primär von der Art der Ausbildung (Schulform) sowie der Unterbringung ab. Schüler und Studenten, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, erhalten ein höheren BAföG Satz als Jene, die noch keinen eigenen Hausstand haben.

BAföG Bedarf »

Wie und wo wird der BAföG Antrag gestellt?

Der BAföG Antrag erfolgt mit Formblättern, die beim zuständigen Amt für Ausbildung (Studentenwerk) einzureichen sind. Grundsätzlich gilt, dass ein BAföG Antrag für ein Studium beim Studentenwerk einzureichen ist, welches für den Studienort zuständig ist, gleiches gilt für eine Auslandsstudium. Beim Schüler BAföG ist der Antrag hingegen bei dem Amt zu stellen, welches für den Wohnort der Eltern zuständig ist.

Bei der Antragstellung für BAföG ist dabei immer zunächst das Formblatt 1 auszufüllen, welches die wesentlichen Informationen zum Auszubildenden enthält. Zusätzlich müssen weitere Formblätter ausgefüllt werden, die spezifische Daten je nach Ausbildungsstätte und Förderungsart abfragen.

BAföG Antrag »

Welches Einkommen ist für die Berechnung maßgeblich?

Für die Ermittlung der tatsächlichen BAföG Auszahlung ist zusätzlich das Einkommen des Antragstellers während des Förderungszeitraums maßgeblich. Hierzu muss bei der Antragstellung eine Prognose über das voraussichtliche Einkommen im Bewilligungszeitraum angegeben werden, welche im Formblatt 1 zu erfolgen hat. Auf Erwerbseinkommen, z.B. aus einem Studentenjob, wird ein Netto-Freibetrag von 255€ nach § 23 BAföG gewährt (nach Abzug von Werbungskosten- und Sozialpauschale). Hochgerechnet kann der Auszubildende bis zu 400€ im Monat verdienen, ohne das Einkommen auf BAföG angerechnet wird.

Darüber hinaus hat auch das Einkommen des Ehegatten/ eingetragenen Lebenspartners (soweit vorhanden) und auch das Einkommen der Eltern (sofern keine elternunabhängige Förderung erfolgt) auf die Höhe des BAföG Einfluss. Hier ist das Einkommen des vorletzten Jahres vor Bewilligung des BAföG maßgeblich, die erforderlichen Eintragungen sind im Formblatt 3 zu tätigen.

BAföG Einkommensanrechnung »

Anrechnung von Vermögen beim BAföG

Für die Förderung ist nur das Vermögen des Antragstellers relevant, das Vermögen eines vorhandenen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners oder das Vermögen der Eltern ist ohne Bedeutung. Dabei beträgt der Vermögensfreibetrag 5.200 Euro, Beträge darüber hinaus werden durch die Anzahl der Monate im Bewilligungszeitraum geteilt und auf die BAföG Förderung angerechnet. Entscheidend ist dabei nur das Vermögen bei der Antragstellung, Veränderungen im laufenden Bewilligungszeitraum haben bis zum Folgeantrag keine Auswirkungen.

BAföG Vermögensanrechnung »

Wie erfolgt die Rückzahlung der BAföG Bezüge?

Die Rückzahlung der Regel-BAföG-Förderung setzt fünf Jahre nach der letzten Auszahlung ein. Dabei muss nur der Darlehensanteil (50%) zurückgezahlt werden. Dieser ist seit dem Jahr 2001 auf höchstens 10.000 Euro festgelegt, auch wenn der Darlehensanteil tatsächlich höher gewesen ist - Zinsen fallen nicht an, da der Darlehensanteil beim BAföG zinsfrei ist. Bei der Rückzahlung belaufen sich die Raten auf 105 Euro monatlich, die quartalsweise mit 315 Euro abgetragen werden müssen. Insgesamt ist der Rückzahlungszeitraum auf höchstens 20 Jahre angelegt. Zudem sind auch Studungen und Erlasse möglich, die Sie im Informationstext zur BAföG Rückzahlung nachlesen können.

BAföG Rückzahlung »

BAföG für Schüler

Entgegen der weitläufigen Meinung, BAföG unterstütze nur Studenten finanziell, können auch Schüler an allgemein- und berufsbildenden Schulen BAföG beantragen, etwa dann, wenn es sich um eine rein schulische Ausbildung handelt. Zu diesen zählen unter Anderem Schüler des Gymnasiums ab der 10. Klasse, Haupt- und Realschüler sowie Schüler an (Berufs)Fach- und Berufsoberschulen sowie Kolleges und Berufskolleges. Im Gegensatz zum Studenten BAföG wird das Schüler BAföG als Vollzuschuss gezahlt, was bedeutet, dass die Förderung von den geförderten Schülern nicht zurückgezahlt werden muss.

Schüler-BAföG »

Weitere Informationen auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter http://www.bafoeg.bmbf.de/

Abgrenzung Meister-BAföG

Dabei sollte das BAföG, welches für Schüler und Studenten bewilligt wird, nicht mit dem Meister BAföG verwechselt werden. Beide Förderungen klingen zwar ähnlich, werden aber nach unterschiedlichen Gesetzen geleistet. Das Meister BAföG wird nach dem AFBG und Das BAföG für Schüler und Studenten wird nach dem BAFÖG gezahlt. Das Meister BAföG wird nicht für eine erste Ausbildung gelsitet, sondern nur für eine fortführende und aufsteigende Berufswqualifizierung, beispielsweise Meister oder Techniker. Dabei kann sich die Förderungsfähigkeit beider Förderungen überschneiden, beispielsweise bei der Erzieher Ausbildung. Diese ist sowohl mit dem Schüler BAföG als auch mit dem Meister BAföG förderungsfähig.

Meister-BAföG »

Weitere Themen auf bafoeg-aktuell.de

Neben der BAföG Förderung werden auf bafoeg-aktuell.de auch weitere interessante Themen behandelt. Nachfolgend einige Auszüge.

Studium »

StudiumNeben der BAföG Studienfinanzierung kommen auch andere Themen zur Sprache, die den einen oder anderen (potentiellen) Studenten interessieren könnten. So gehen wir etwa auf das Studieren mit Kind ein und zeigen auch auf, wie ein Studium ohne Abitur realisiert werden kann. Möglich sind auch ein Auslandsstudium oder das Austauschprogramm ERASMUS, welche ebenso ausführlich erläutert werden wie etwa das Thema Fernstudium.

Nützliche Adressen für Studenten

Neben zahlreichen Informationen für Studenten finden Sie hier auch einige hilfreiche Adressen:

Job & Karriere »

Job und KarriereEin Studium ist eine gute Ausbildung, eine Garantie für einen hoch bezahlten Job aber noch lange nicht. Diesen Job muss auch ein Student in der Regel erst einmal finden und auch bekommen. Hier können Kandidaten mit besonderen Qualifiaktionen wie Fortbildungen, Fremdsprachenkenntnissen durch Sprachreisen oder den Erfahrungen aus einem Auslandsstudium punkten.

Je mehr der Lebenslauf verspricht, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Bewerbung zum erhofften Ziel: dem Vorstellungsgespräch führt. Hier sollte der Bewerber aber im Anschreiben sachlich bleiben und keine Versprechungen machen, die er später nicht einhalten kann. Hierzu haben wir zahlreiche Tipps und Informationen zusammengetragen, die sich auch mit dem Thema der Muster Bewerbung beschäftigen.

Förderung einer Berufsausbildung

Aber nicht nur ein Studium stellt den Berufseinstieg dar. Auch eine ordentlich abgeschlossene Berufsausbildung kann hier der Karriere dienlich sein. Hierzu hat der Staat auch verschiedene Fördermodelle auf die Beine gestellt, die dem Auszubildenden finanziell unter die Arme greifen. Zu diesen zählen:

Recht »

RechtAuch rechtliche Belange kommen auf bafoeg-aktuell.de nicht zu kurz. Zwei Schwerpunkte werden in dieser Kategorie behandelt. Zum einen das Familienrecht, wo etwa die finanziellen Folgen einer Scheidung erläutert werden, angefangen beim Unterhaltsanspruch und dem entsprechendem Bedarf, über den Ehegattenunterhalt bis hin zum Kindesunterhalt und seinen Sonderformen.

Der zweite Schwerpunkt liegt im Arbeitsrecht. Ein immer aktuelles Thema ist in diesem Bereich sicherlich die Kündigung, sowohl die ordentliche (siehe Kündigungsfristen) als auch fristlose Kündigung, die oftmals unberechtigt ausgesprochen wird. Damit einhergehen kann ein Arbeitszeugnis, wobei hier neben den Zeugnisgrundsätzen auch die Ausdrucksweise des alten Arbeitgebers entscheidend ist, die soganannte Zeugnissprache.

Soziales »

SozialleistungenNeben dem BAföG gehört auch der Themenkomplex Sozialleistungen zu den Kernthemen von bafoeg-aktuell.de. Dieser Bereich ist für all jene interessant, die Ihren Lebensunterhalt nicht oder nur schwer aus eigenen Mitteln bestreiten können. Als Sozialstaat hat Deutschland zahlreiche finanzielle Hilfen ins Leben gerufen, die den finanziellen Alltag erleichtern sollen.

Arbeitslosigkeit

Arbeitslose erhalten von der Agentur für Arbeit für einen begrenzten Zeitraum das Arbeitslosengeld (ALG Rechner), danach wird Hartz IV gezahlt. Der Regelbedarf hängt von der Größe der Bedarfsgemeinschaft ab. Während des Bezuges müssen Arbeitsgelegenheiten wie der 1 Euro Job wahrgenommen werden. Fragen zum Thema Hartz IV können auch im Forum gestellt werden: Hartz IV Forum.

Leistungen für Kinder

Kinder sind besonders schutzbedürftig, daher hält der Staat hier auch einige Leistungen bereit, die das Wohl der Kinder finanziell sicherstellen sollen. Zu diesen zählen Elterngeld (Elterngeld Rechner), Kindergeld und der Kinderzuschlag. Darüber hinaus noch das Mutterschaftsgeld während der Mutterschutzfrist.

Wohngeld als Zuschuss zu den Wohnkosten

Verfügen Sie über eigenes Einkommen, welches jedoch nicht ausreicht, um die Wohnkosten zu decken, so haben Sie einen Wohngeldanspruch. Dabei wird das Wohngeld als Mietzuschuss für Mieter und Lastenzuschuss für Eigentümer gezahlt, Wobei die Wohngeld Berechnung von mehreren Faktoren abhängt. Fragen zum Wohngeld können hier auch im Wohngeld Forum beantwortet werden.

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